Eine Mietkaution dient nur dazu Mietausfälle abzusichern. Ein Vermieter darf diese Sicherheit nicht zur Verrechnung von Anwaltsgebühren aufwenden, entschied das Landgericht in Duisburg im Mai 2010. Mieter und Vermieter hatten sich gerichtlich über die Haftung für einen Wasserschaden gestritten. Später kündigte der Mieter das Mietverhältnis und verlangte Rückgabe der Kaution, welche er dem Vermieter in Form eines Sparbuches ausgehändigt hatte. Der Vermieter behielt das Sparbuch jedoch ein, weil er meinte, gegen den Mieter zukünftig einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für seinen Anwalt zu haben. Nun klagte der Mieter die Herausgabe des Sparbuches ein. Mit Erfolg. Eine Mietsicherheit dient als Rücklage für Zahlungsausfälle des Mieters und für geschuldete, aber durch den Mieter nicht ausgeführte Schönheitsreparaturen. Nicht vom Sicherungszweck umfasst ist ein Anspruch auf Erstattung zukünftiger Kosten eines Rechtsstreits. Zwar verbietet es der Zweck einer Kaution nicht, dass der Vermieter mit solchen Forderungen aufrechnet. Ein Vermieter ist aber nicht berechtigt, eine Kaution so lange zurückzuhalten bis seine Kostenerstattungsansprüche fällig werden. Kleinreparaturen: So stellen Sie ein für allemal sicher, dass der Mieter hierfür bezahlt Ausführliche Informationen dazu lesen Sie in der aktuellen Ausgabe vom "Immobilien-Berater". Darüber hinaus finden Sie Beiträge und Praxistipps zu folgenden Themen: Hausgeldabrechnung – zahlen Sie zu viel? So prüfen Sie Ihre Abrechnung auf versteckte Fehler Ist Ihre Renovierungsklausel wirksam? Alle BGH-geprüften Klauseln für Sie auf einen Blick Immobilienmakler – wann er für Sie sinnvoll ist und wofür er (nur) eine Provision fordern darf Modernisierung: Der BGH erlaubt Mieterhöhung trotz unterlassener Ankündigung Steuern sparen beim Immobilienkauf: Einfach durch Verlängerung der Veräußerungsfristen Wohnungseigentum: Für welche Reparaturen die Gemeinschaft oder der Eigentümer zahlt Keine Frage bleibt offen! Alle Themen werden leicht verständlich anhand von Schritt-für-Schritt-Anleitungen erklärt. Zusätzlich erhalten Sie Mietvertragsmuster, Checklisten und sofort umsetzbare Praxis-Tipps von Deutschlands Immobilienexperten Nummer 1.
Dass Mieter Geruchsbelästigungen aus einer Nachbarwohnung nicht hinnehmen müssen, entschied das Landgericht Berlin im Januar 2011. Ein Mieter einer Wohnung in der zweiten Etage hatte sich wiederholt über seinen Wohnungsnachbarn beschwert. Der ältere Mann hielt einen Hund, der oftmals im Treppenhaus urinierte. In der Wohnung des alten Mannes gelagerter Müll, verursachte einen üblen Geruch, der sich im Haus ausbreitete. Nachdem der Vermieter trotz der Beschwerden nicht eingriff, gab der Mieter ein Sachverständigengutachten in Auftrag und kürzte zudem die Miete. Der Vermieter forderte nun die rückständige Miete ein; der Mieter wollte die Kosten des Gutachtens vom Vermieter erstattet bekommen. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Mietminderung berechtigt war. Zudem konnte der Mieter die Kosten für das Gutachten beim Vermieter einfordern. Durch Müll erzeugter Geruch ist unangenehm und Anwohnern nicht zumutbar. Da der Vermieter den angezeigten Mangel nicht unverzüglich beseitigte und eine Beeinträchtigung des Mieters bestritt, war dieser berechtigt, diesbezüglich ein Gutachten einzuholen (LG Berlin, Beschluss v. 28.01.11, Az. 65 S 296/10). Mein Tipp: Die Entscheidung zeigt, dass Sie bei Anzeigen von Mietern über Störungen durch andere Mieter, sofort mit einer Abmahnung reagieren sollten. Eine Abmahnung dient ja auch zur Aufklärung des Sachverhalts, weil der angeblich störende Mieter Gelegenheit zur Stellungnahme hat. Bleiben Sie hingegen untätig, riskieren Sie, dass Sie mindestens bei Ihren Mieteinnahmen Einbußen erleiden.

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Copyright © 2009 Auch, wenn ich diese Worte von anderer Seite erwartet hätte, so bin ich über die Klarheit der Botschaft dankbar und CD Bedrucken. Und dass die Globalisierung Unterstützung vom Oberhaupt der katholischen Kirche erhält, ist ein wichtiges Zeichen. Das haben die Börsianer getan. Das Ergebnis ist CD druck. Schon zu Jahresende hin, erholten sich die Kurse weltweit. Und am Freitag zogen die Kurse mit teils über +3 % an. Dabei ist der durchschnittliche Anstieg vom 21. Dezember 2008 an gerechnet, gar nicht so prickelnd. de home